Entlastung der Privaten Krankenversicherung auf Kosten der Steuerzahler
Bundesregierung plant verfassungswidriges Gesetz und bedroht Arbeitsplätze in der EuromedClinic
Fürth: Am 1. Dezember entscheidet der Deutsche Bundestag über das Versorgungsstrukturgesetz. Die CDU/CSU-FDP Regierungskoalition will darin unter anderem die Preise für Privatkliniken, die neben Kassenkliniken liegen, senken. Dies bedroht die EuromedClinic in Fürth und ca. 100 weitere Privatkliniken in ganz Deutschland.Pikant: Der von der CDU/CSU-Fraktion selbst für den Gesundheitsausschuss benannte Sachverständige hält das Gesetz für verfassungswidrig und am Ende könnten die Bundesländer und damit die Steuerzahler für Einsparungen der Privaten Krankenversicherung aufkommen müssen.
„Wenn das Gesetz kommt, haben wir geringere Erlöse als öffentliche Krankenhäuser“,
erläutert Geschäftsführer Dr. med. Guido Quanz die Zusammenhänge.
„Da wir für die Privatklinik keine Fördermittel vom Freistaat Bayern erhalten und zudem
umsatzsteuerpflichtig sind, durften wir bislang als Ausgleich höhere Preise abrechnen. Dies hat der
Bundesgerichtshof in diesem Jahr nochmals bestätigt. Wenn uns das jetzt per Gesetz verboten wird,
ist das natürlich ein erheblicher Wettbewerbsnachteil. Aber das ist offenbar das Ziel der
Bundesregierung.“
Offizielles Ziel laut Gesetzesbegründung ist die Verhinderung von ca. 100 sogenannten „
missbräuchlichen Privatklinikausgründungen“. Damit ist die Gründung einer Privatklinik durch eine
Kassenklinik gemeint. Dies geschieht mit dem Ziel die höheren Preise der Privatklinik abzurechnen
und gleichzeitig die Privatpatienten in den teuren, mit Fördermitteln der Bundesländer finanzierten
Bereichen der Kassenklinik wie OP, Intensivstation und Radiologie zu behandeln. Das Gesetz würde
aber auch für ca. 100 weitere Privatkliniken gelten, die bereits vor der benachbarten Kassenklinik
gegründet wurden und die Privatpatienten ausschließlich in selbst finanzierten Bereichen
behandeln.
„Dass hier das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird, haben die Politiker der Bundesregierung
verstanden – aber sie wollen nichts tun. Dabei gibt es Formulierungsvorschläge, die nur den
Missbrauch verhindern und die anderen in Frieden lassen. Das wahre Ziel ist offenbar
Klientelpolitik für die Private Krankenversicherung, die einfach Kosten sparen will“, ergänzt
der zweite Geschäftsführer Dr. med. Clemens Ritter von Kempski.
„Der Leiter der Grundsatzabteilung im Bundesgesundheitsministerium war ja auch vorher
Geschäftsführer beim Verband der Privaten Krankenversicherung – da wundert einen nichts mehr.“
Der offiziell von der CDU/CSU Bundestagsfraktion benannte Sachverständige Prof. Dr. med. Dr.
jur. Christian Dierks bewertet das Gesetz als verfassungswidrig, weil es die Privatkliniken den
Nachteilen der Kassenkliniken – also der Preisbindung – unterwirft, ihnen aber die Vorteile – also
Landesfördermittel und Umsatzsteuerbefreiung – vorenthält. Eine andere Rechtsauffassung wurde von
keinem Gutachter vertreten.
Dazu Guido Quanz:
„Völlig verrückt wird die Sache, wenn man bedenkt, dass die „Ausgründungen“ nun Ansprüche auf
Fördermittel bei den Bundesländer anmelden und ggf. einklagen werden. Dann bezahlen die Länder die
Zeche der Privaten Krankenversicherung. Soweit haben die Bundespolitiker offenbar nicht gedacht.
Wir sind gespannt, was der Bundesrat dazu sagen wird. Dort sitzen die Ländervertreter und da haben
die Regierungsparteien ja keine Mehrheit mehr. Es kann sogar sein, dass das ganze Gesetzespaket
wegen der Fördermittelansprüche zustimmungspflichtig wird – dann kann der Bundesrat es blockieren.“
Sollte die das Gesetz beide Parlamente passieren, wird die EuromedClinic Verfassungsbeschwerde
einlegen und beantragen, das Gesetz auszusetzen.
Clemens Kempski:
„Wir können uns vorstellen, dass man es in Karlsruhe nicht sehr komisch findet, wenn der
Bundesgerichtshof eine Grundsatzentscheidung trifft, die Politiker das im gleichen Jahr komplett
ignorieren und wissentlich ein verfassungswidriges Gesetz auf den Weg bringen.“
Links:
Offizielle Stellungnahme zur Verfassungswidrigkeit („allgemeinverständlich“, 2 Seiten, ab
Seite 7):
Beschluss des Bundesgerichtshofs zu Entgelten von Privatkliniken (7 Seiten):
Kontakt für Rückfragen:
Dr. med. Guido Quanz, Tel. 0911-9714-501, 0171-8565362 oder
quanz@euromed.de
Die EuromedClinic GmbH in Fürth
ist eine der größten Privatkliniken Deutschlands undseit 17 Jahren in Betrieb.
Neben der Privatklinik wurde vor einem Jahr das Euromed Allgemeine Krankenhaus eröffnet, das in den
Krankenhausplan des Freistaats Bayern aufgenommen ist. Die Privatklinik liefert bestimmte
Dienstleistungen wie Essensversorgung, Reinigung, EDV, etc. an das Plankrankenhaus. Die tatsächlich
anfallenden Kosten werden verrechnet, und es werden getrennte Bilanzen erstellt sowie von einer
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testiert. Es besteht folglich keine Quersubventionierung.
Als reine Privatklinik unterliegt die EuromedClinic GmbH nicht dem
Krankenhausfinanzierungsgesetz, erhält keine Investitionsfördermittel des Freistaats Bayern, ist
umsatzsteuerpflichtig und darf keine gesetzlich Versicherten behandeln. Die Patientenbehandlung
erfolgt ausschließlich in der frei finanzierten Infrastruktur.
Die Schwesterklinik, die Euromed Allgemeines Krankenhaus GmbH, ist in den Krankenhausplan des
Freistaats Bayern aufgenommen und unterliegt somit allen Rechten und Pflichten des
Krankenhausfinanzierungsgesetzes (Fördermittel, GKV-Patienten, Umsatzsteuerbefreiung,
Pflegesatzhöhe).
Die beiden Kliniken befindet sich zu 100 Prozent im Besitz der Klinikholding Fürth GmbH.
Geschäftsführende Gesellschafter sind Dr. med. Clemens Ritter von Kempski und Dr. med. Guido J.
Quanz.






