Röntgenuntersuchungen
Die von dem Deutschen Physiker W.C. Röntgen im Jahre 1895 in Würzburg entdeckten, nach ihm benannten, Röntgenstrahlen werden in einer speziellen Röhre erzeugt. Sie haben die Eigenschaft den menschlichen Körper zu durchdringen. Dabei werden sie je nach Dicke und Dichte der zu untersuchenden Region unterschiedlich abgeschwächt (z. B. Knochen, Lunge, Bauchraum).
Die aus dem Körper als Schwächungsprofil austretenden Strahlen erzeugen dann auf dem Röntgenfilm ein zweidimensionales Bild.
Durch moderne Gerätetechnik konnte die Strahlenbelastung bei Röntgenuntersuchungen stetig vermindert werden.
Die Qualität der Röntgenanlagen unterliegt einer sehr strengen engmaschigen gesetzlichen Kontrolle. Auch die sinnvolle Anwendungen von Röntgenstrahlen wird durch die gesetzlichen Kontrolle. Auch die sinnvolle Anwendung von Röntgenstrahlen wird durch die gesetzliche Strahlenschutz- und Röntgenverordnung genau geregelt.
Durch die modernen bildgebenden Verfahren wie z. B. Ultraschall, Computertomographie oder Kernspintomographie und die Möglichkeit Magen- und Darmerkrankungen endoskopisch abzuklären, hat die Röntgendiagnostik bei Erkrankungen des Gallensystems und des Magen-Darmbereichs an Bedeutung verloren.
Sie stellt jedoch immer noch eine wichtige Basisuntersuchung zur Abklärung von Lungen-, Nieren-, Knochen- oder Gelenkerkrankungen dar.
Bei Schwangerschaft sollte wegen der Strahlenbelastung die dringende Notwendigkeit der Untersuchung überprüft werden.
Bei Untersuchungen der Gallenblase an der Niere muss in der Regel ein Röntgenkontrastmittel in eine Armvene gespritzt werden. Dabei kann es gelegentlich zu einer Überempfindlichkeitsreaktion kommen, die sich z. B. in leichter Übelkeit, Hautrötung oder Juckreiz äußert. Schwere allergische Erscheinungen wie z. B. Kreislaufbeschwerden sind bei den modernen Kontrastmitteln äußerst selten.
Sollte eine Allergie auf Röntgenkontrastmittel bekannt sein, bitten wir Sie, uns darüber zu informieren, um entsprechende Vorsorgemaßnahmen treffen zu können.
Werden die Nieren untersucht, sollten Sie dabei möglichst keinen "vollen Magen" haben. Eine leichte Kost einige Zeit vor der Untersuchung ist jedoch erlaubt.
Die Röntgendarstellung des Magens oder der Gallenblase sollte morgens nüchtern erfolgen (nichts essen, trinken oder rauchen).
Bei Untersuchungen des Dünn- oder Dickdarms muss zur Vorbereitung eine Diät über zwei Tage eingehalten werden. Sie werden hierüber bei der Terminvergabe informiert.
Bei Darstellung der Niere oder des Gallensystems werden mehrere Aufnahmen zu verschiedenen Zeiten angefertigt, so dass die Untersuchungszeit mit Pausen bis zu einer Stunde beträgt.
Wollen Sie Bilder und Befund gleich mitnehmen, ist dies bei uns meist möglich, erfordert jedoch je nach Aufwand nochmals bis zu 30 Minuten für die Befundung durch den Arzt und Fertigstellung im Schreibbüro.
Häufig ist mit der Röntgenaufnahme die Fragestellung ausreichend zu beantworten. In manchen Fällen können jedoch weitere ergänzende Untersuchungen erforderlich sein wie z. B. Computertomographie (CT), Kernspintomographie (MRT), Szintigraphie, Ultraschall.







